Gelöscht
Re: Dugena Sport aus den 70ern, Problem mit der Kronendichtung
Hallo,
gleich vorweg, ich bin kein Uhrmacher, habe aber lange Erfahrungen mit Uhren sammeln dürfen.
In der Krone, wie man auf dem 2ten Bild sehen kann, befindet sich eine Auswölbung. Da müsste, nach meinem Wissen, die Dichtung rein.
Diese ist auch nicht all zu dick, weil die Uhr nur Spritzwasser geschützt ist.
Zum schwergängigen Aufzug.
Das könnte evtl an der Aufzugsfeder selbst liegen. Die Ferdern verlieren gerne über die Zeit ihre Vorspannung, und dann wird das Aufziehen schwerer.
Zur Leuchtmasse kann ich nichts sagen.
Damit habe ich mich noch nie beschäftigt. Habe das, wenn nötig, meinen Uhrmacher überlassen.
gleich vorweg, ich bin kein Uhrmacher, habe aber lange Erfahrungen mit Uhren sammeln dürfen.
In der Krone, wie man auf dem 2ten Bild sehen kann, befindet sich eine Auswölbung. Da müsste, nach meinem Wissen, die Dichtung rein.
Diese ist auch nicht all zu dick, weil die Uhr nur Spritzwasser geschützt ist.
Zum schwergängigen Aufzug.
Das könnte evtl an der Aufzugsfeder selbst liegen. Die Ferdern verlieren gerne über die Zeit ihre Vorspannung, und dann wird das Aufziehen schwerer.
Zur Leuchtmasse kann ich nichts sagen.
Damit habe ich mich noch nie beschäftigt. Habe das, wenn nötig, meinen Uhrmacher überlassen.
Viele Grüße
JLC
Bernd
JLC
Bernd
Re: Dugena Sport aus den 70ern, Problem mit der Kronendichtung
Nun ja, das sehe ich anders.
Damals wurde gerne mit solchen Aussagen Werbung gemacht, aber die "30m-Uhren" hielten dem nicht Stand.
Schau mal:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserdichtigkeit
Folgerichtig, ein Urteil Urteil vom 10.04.2008 - 6 U 34/07 des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Angabe des Prüfdrucks in Metern als „bewusst irreführende Werbeaussage, welche nicht erlaubt ist. Stattdessen ist beispielsweise die Angabe ,wasserdicht bis drei bar‘ zu verwenden.“
Damals wurde gerne mit solchen Aussagen Werbung gemacht, aber die "30m-Uhren" hielten dem nicht Stand.
Schau mal:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserdichtigkeit
Folgerichtig, ein Urteil Urteil vom 10.04.2008 - 6 U 34/07 des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Angabe des Prüfdrucks in Metern als „bewusst irreführende Werbeaussage, welche nicht erlaubt ist. Stattdessen ist beispielsweise die Angabe ,wasserdicht bis drei bar‘ zu verwenden.“
Viele Grüße
JLC
Bernd
JLC
Bernd
Re: Dugena Sport aus den 70ern, Problem mit der Kronendichtung
Gut.
Noch einmal.
In der Krone, wie man auf dem 2ten Bild sehen kann, befindet sich eine Auswölbung. Da müsste, nach meinem Wissen, die Dichtung rein.
Zum schwergängigen Aufzug.
Das könnte evtl an der Aufzugsfeder selbst liegen. Die Ferdern verlieren gerne über die Zeit ihre Vorspannung, und dann wird das Aufziehen schwerer.
Noch einmal.
In der Krone, wie man auf dem 2ten Bild sehen kann, befindet sich eine Auswölbung. Da müsste, nach meinem Wissen, die Dichtung rein.
Zum schwergängigen Aufzug.
Das könnte evtl an der Aufzugsfeder selbst liegen. Die Ferdern verlieren gerne über die Zeit ihre Vorspannung, und dann wird das Aufziehen schwerer.
Viele Grüße
JLC
Bernd
JLC
Bernd