Wann ist eine Uhr eigentlich „SWISS-MADE“?
Verfasst: 17.10.2008, 19:28
Frage: Wann ist eine Uhr eigentlich „SWISS-MADE“?
Antwort: Ein Uhrwerk ist als schweizerisch anzusehen, wenn:
· es in der Schweiz zusammengesetzt wird
· es durch den Hersteller in der Schweiz kontrolliert wird
· die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation ohne Berücksichtigung der Kosten für das Zusammensetzen mindestens 50 Prozent des Wertes ausmachen.
Bei der Berechnung des Wertanteils der Bestandteile schweizerischer Fabrikation gelten folgende Regeln:
· die Kosten des Zifferblattes und der Zeiger sind nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Bestandteile in der Schweiz auf das Werk gesetzt werden
· die Kosten des Zusammensetzens können mitberücksichtigt werden, wenn die durch eine enge industrielle Zusammenarbeit bedingte gleichwertige Qualität der ausländischen Bestandteile mit den schweizerischen Bestandteilen auf dem Wege eines staatsvertraglich vorgesehenen Bestätigungsverfahrens gewährleistet ist
Frage: Was sind die Voraussetzungen für die Benützung des Schweizer Namens?
Antwort: Der Name «Schweiz», Bezeichnungen wie «Swiss-Made», «schweizerisch», «Schweizer Produkt», «in der Schweiz hergestellt», «Schweizer Qualität» oder andere den Schweizer Namen enthaltende oder mit diesem verwechselbare Bezeichnungen dürfen nur für Schweizer Uhren und Uhrwerke benützt werden.
Quelle: http://www.trustedwatch.de/information/faq
Antwort: Ein Uhrwerk ist als schweizerisch anzusehen, wenn:
· es in der Schweiz zusammengesetzt wird
· es durch den Hersteller in der Schweiz kontrolliert wird
· die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation ohne Berücksichtigung der Kosten für das Zusammensetzen mindestens 50 Prozent des Wertes ausmachen.
Bei der Berechnung des Wertanteils der Bestandteile schweizerischer Fabrikation gelten folgende Regeln:
· die Kosten des Zifferblattes und der Zeiger sind nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Bestandteile in der Schweiz auf das Werk gesetzt werden
· die Kosten des Zusammensetzens können mitberücksichtigt werden, wenn die durch eine enge industrielle Zusammenarbeit bedingte gleichwertige Qualität der ausländischen Bestandteile mit den schweizerischen Bestandteilen auf dem Wege eines staatsvertraglich vorgesehenen Bestätigungsverfahrens gewährleistet ist
Frage: Was sind die Voraussetzungen für die Benützung des Schweizer Namens?
Antwort: Der Name «Schweiz», Bezeichnungen wie «Swiss-Made», «schweizerisch», «Schweizer Produkt», «in der Schweiz hergestellt», «Schweizer Qualität» oder andere den Schweizer Namen enthaltende oder mit diesem verwechselbare Bezeichnungen dürfen nur für Schweizer Uhren und Uhrwerke benützt werden.
Quelle: http://www.trustedwatch.de/information/faq