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Re: Online händler
Verfasst: 04.05.2013, 17:00
von Muenchen99
Saqu hat geschrieben:Hallo,
ich kann leider das Bild nicht mehr erkennen.
Hast du die ihr denn jetzt von
hier? Oder doch abgeholt
oder vom Händler des Vertrauens?
Möchste mir dieses Jahr auch endlich eine zukegen nach einiger Zeit an Gekd an die Seite legen und mir den Traum erfüllen.
DIe haben ja echt eine schön Auswahl.
Naja wie gesagt, wäe schön wenn du dich kurz melden könntest und bescheid gibts ob bei uhrinstinkt alles gut ablief
Nette Grüße
Halo Saqu,
Ich habe mir die Uhr von Uhrinstinkt schicken lassen. Ich hätte sie auch abholen können, so war es für mich aber bequemer.
Die gesamte Abwicklung lief sehr gut und angenehm, sowohl der email Kontakt also per Telefon. Nach Überweisung des Betrages wurde die Uhr prompt versendet und kam dann einen Tag später an. Kurz gesagt: Uhrinstinkt ist sehr empfehlenswert.
Grüße, Jörg
Re: Online händler
Verfasst: 11.03.2014, 08:24
von Uhrenpate
Löschung meiner negativen Bewertung von UHRINSTINKT auf Grund eines (von UHRINSTINKT veranlaßten) anwaltlichen Schreibens, daß meine negative Bewertung (mit ausführlicher Begründung) über eine nach Art. 5 GG erlaubte Meinungsäußerung hinausgehen würde.
Meine bereits bei Gericht eingereichte Klage gegen UHRINSTINKT erhalte ich natürlich aufrecht. Über den Prozeßausgang werde ich hier später (in 3 - 6 Monaten) berichten.
Re: Online händler
Verfasst: 11.03.2014, 09:14
von Arno
Hallo Uhrenpate,
so etwas, wie in deinem Fall, ist natürlich immer höchst ärgerlich.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei den Verhandlungen mit Uhrinstinkt bzw. den Rechtsanwälten und ggf. vor Gericht.
Gruß
Arno
Re: Online händler
Verfasst: 13.03.2014, 17:35
von maworm
Sowas ist in der tat ärgerlich und höchst nervig. Kostet Zeit und Nerven.
Re: Online händler
Verfasst: 13.03.2014, 21:07
von jgobond
da steht zwar ne Menge Text, aber auch nach dreimaligem durchlesen hatt ich´s immer noch nicht verstanden...
Re: Online händler
Verfasst: 22.03.2014, 09:38
von Uhrenpate
Löschung meiner negativen Bewertung von UHRINSTINKT auf Grund eines (von UHRINSTINKT veranlaßten) anwaltlichen Schreibens, daß meine negative Bewertung (mit ausführlicher Begründung) über eine nach Art. 5 GG erlaubte Meinungsäußerung hinausgehen würde.
Meine bereits bei Gericht eingereichte Klage gegen UHRINSTINKT erhalte ich natürlich aufrecht. Über den Prozeßausgang werde ich hier später (in 3 - 6 Monaten) berichten.
Das Uhrenkauf im gehobenen Preissegment auch anders geht, haben mir dagegen in der Zwischenzeit folgende Onlinehändler bewiesen:
Sinn-Uhren:
Uhr zur Ansicht bestellt und problemlos zurückgeschickt.
Beim telefonischen Widerruf wurde mir sogar für das entgegengebrachte Vertrauen gedankt!
(Die Uhr hatte nur einen einseitigen Aufzug, der im "Leerlauf" - für mich - einfach zu laut war. Ich kannte bis dato nur beidseitigen Aufzug.)
HORANDO:
Auf meine Anfrage, ob denn die von mir gewünschte Rolex Submariner verfügbar wäre, wurde bei mir kurz darauf rückgefragt, ob ich die Uhr nicht einmal in Ruhe bei mir im Büro ansehen wolle, man würde nämlich "gleich um die Ecke" sitzen.
Nach dem mich dann zwei sehr freundliche Herren am Abend im Büro besucht haben und sich eine geschäftliche Vertrautheit ergeben hat, wurde mir sogar (ausnahmsweise) angeboten, die Uhr 5 Tage auf Probe und auf Rechnung zu behalten!
Dieses Angebot habe ich natürliche gerne angenommen und bin nun seit zwei Wochen (nach diesmal "unstressiger" Überlegung) auch zufriedener Besitzer einer Rolex Submariner Date. Geniale Uhr für den Sport.
Und noch eins, Uhren beim Konzi anzuschauen und sich evtl. ausgiebig beraten lassen (und das evtl. auch noch mehrmals) um dann beim Grauhändler preisgünstiger zu kaufen, lehne ich grundsätzlich ab! Wer das Geschäft als Grauhändler machen will und ein Rückgaberecht anbietet, muß auch das Risiko einer Rückgabe in die Preise einkalkulieren! Amazon usw. geht es da nicht anders!
Re: Online händler
Verfasst: 24.03.2014, 21:05
von WinBert
Sehr schönes Modell, gefällt mir gut
Re: Online händler
Verfasst: 01.04.2014, 09:10
von Uhrenpate
Löschung meiner negativen Bewertung von UHRINSTINKT auf Grund eines (von UHRINSTINKT veranlaßten) anwaltlichen Schreibens, daß meine negative Bewertung (mit ausführlicher Begründung) über eine nach Art. 5 GG erlaubte Meinungsäußerung hinausgehen würde.
Meine bereits bei Gericht eingereichte Klage gegen UHRINSTINKT erhalte ich natürlich aufrecht. Über den Prozeßausgang werde ich hier später (in 3 - 6 Monaten) berichten.
Re: Online händler
Verfasst: 18.05.2015, 18:26
von Uhrenpate
Hallo,
seit März 2015 ist es jetzt so, wie es bereits im März 2014 (ohne Gerichtsverfahren) hätte sein können.
Die Uhren (und die gesamten Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten) sind wieder bei Uhrinstinkt und der Kaufbetrag (sowie die Zinsen) auf meinem Konto.
Das Fernabsatzwiderrufsrecht gilt also auch bei Abholung und Barzahlung von (sogenannten) Luxusuhren, wenn der Kaufvertrag mittels Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde.
Die Entfernung von Schutzfolien an Uhren (In meinem Fall durch den Händler!) ist bei einer Rückgabe (gemäß Gutachter bzw. Uhrensachverständigem) nicht wertmindernd.